Pflegebetreuung

Die Bewältigung des Alltags fällt vielen Pflegebedürftigen schwer, besonders wenn die pflegenden Angehörigen selbst gebrechlich sind oder nicht rund um die Uhr zur Verfügung stehen können.

Wir bieten Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, wie z. B.

  • Begleitservice bei Arztbesuchen, bei Behördengängen, beim Einkaufen, zum Friseur, bei der Fußpflege, zu Friedhofsgängen, etc.

  • Erledigung von Schriftverkehr aller Art

  • Gemeinsame Unternehmungen, wie z. B. Spaziergänge, Theater, Kino

  • Demenzbetreuung

  • Kinderbetreuung

  • Alltagsbegleitung

  • Hauswirtschaft, Einkäufe tätigen, Kochen, Haushaltsreinigung, Haustierversorgung

Wir bieten Ihnen professionelle Hilfe, passend zu Ihrem Bedarf. Kurzfristig, flexibel und unbürokratisch.

Wie können wir Sie unterstützen? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, werden Teile der Kosten durch die Pflegekasse getragen. Bereits mit Pflegegrad 1 steht Ihnen ein Entlastungsbetrag von 125€ monatlich zur Verfügung. Darüber hinaus können wir unsere Leistungen im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege abrechnen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung. Auf Wunsch können wir Ihnen unsere Angebote natürlich auch privat in Rechnung stellen, diese sind übrigens als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Einkommensteuer absetzbar.

Unsere Betreuungs- und Entlastungsangebote richten sich nach §45 SGB XI, das sind Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzUA). Wir haben eine Zulassung für alle Krankenkassen und Pflegekassen.

Beratungsbesuche
nach §37, Abs. 3, SGB XI

Wenn die Versorgung nur durch Angehörige oder private Pflegepersonen erfolgt, d.h. es wird Pflegegeld gezahlt, sind Sie verpflichtet regelmäßig Beratungen durchführen zu lassen.

Bei Pflegegrad 2 und 3 sind dies ein Beratungsbesuch pro Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 ein Beratungsbesuch pro Vierteijahr. Diese Beratungen können wir mit den Pflegekassen abrechnen.

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 sowie alle Pflegebedürftigen, bei der auch ein Pflegedienst
einen Teil der Pflege übernimmt, können freiwillig auch einen Beratungsbesuch pro Halbjahr in Anspruch nehmen. Auch hier übernehmen die Pflegekassen die Kosten.

Schulbegleitung

Schulbegleitung ist ein wichtiger Baustein der sozialen Inklusion. Sie ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen, seelischen und/oder körperlichen Beeinträchtigung den Besuch in einer frei gewählten Regelschule bzw. Kita.

Solche Beeinträchtigungen sind zum Beispiel:

  • Down-Syndrom

  • Aufmerksamkeitsdefizit- /Hyperaktivitätsstörung (ADHS)

  • Sprachstörungen

  • Legasthenie

  • Dyskalkulie

  • unterschiedliche Formen des Autismus, z. B. Asperger-Syndrom

  • Körperbehinderung aufgrund organischer Schädigungen oder chronischer Krankheiten.

Ziel ist es, ein gemeinschaftliches Lernen zu ermöglichen. Durch eine qualifizierte und verlässliche Begleitperson, die individuell auf die Bedürfnisse der Schüler/innen eingeht, kann eine optimale Hilfestellung erreicht werden.

Die Aufgaben der Begleitperson (auch Integrationshelfer genannt, bzw. „I-Helfer“) sind:

  • Persönliche Betreuung und Begleitung des Kindes in Schule und Kita, in den Pausen, sowie bei Ausflügen, Klassenfahrten und sonstigen schulischen Veranstaltungen

  • Förderung der Selbständigkeit und des Selbstvertrauens

  • Unterstützung bei der Kommunikation mit anderen Kindern

  • Hilfestellung beim Einleben und Integrieren in die Klassengemeinschaft oder der Kita-Gruppe

  • Stärkung der Sozialkompetenz

  • leichte pflegerische Tätigkeit

  • Unterstützung bei der Selbstversorgung

Ja, unsere Integrationshelfer sind fachlich qualifiziert. Alle haben einen Qualifizierungskurs zur Schulbegleitung absolviert. In unserem Team sind aber auch Mitarbeiter mit zusätzlichen Qualifikationen, wie z. B. Pflegefachkräfte und Pädagogische Mitarbeiter. Wir möchten damit eine bestmögliche Inklusion gewährleisten, passend zu den individuellen Beeinträchtigungen des zu betreuenden Kindes. Wir sind Experten rund um das Thema Schulbegleitung.

Die Kosten für die Schulbegleitung übernimmt das Sozialamt oder das Jugendamt. Die Schulbegleitung muss durch die Eltern beantragt werden. Wir beraten und informieren Sie gerne unverbindlich und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

Haushaltshilfe

Während eines Krankenhausaufenthalts, während der Schwangerschaft oder in familiären Notsituationen wird oftmals die Familie vor große Herausforderungen gestellt. In vielen Fällen kann kurzfristig eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragt werden und so eine große Entlastung erreicht werden.

Unsere Angebote umfassen z. B.

  • Haushaltstätigkeiten
  • Kinderbetreuung

  • Haustierbetreuung

  • Einkäufe

Bei geplanten oder absehbaren Krankenhausaufenthalten empfehlen wir Ihnen, bereits im Voraus Ihre Wünsche und Bedürfnisse mit uns durchzusprechen, damit Sie später beruhigt Ihren Aufenthalt antreten können und Ihre Familie optimal betreut wissen.

Eine Haushaltshilfe kann über den zuständigen Arzt (z. B. Hausarzt, Frauenarzt, Krankenhausarzt) beantragt werden. Die Kosten für unsere Leistungen trägt die Krankenkasse, die den Antrag bewilligen muss. Die Krankenkassen haben hierfür unterschiedliche Antragsformulare. Bei der Antragserstellung und beim Ausfüllen der Formulare helfen wir Ihnen gerne.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Lernförderung

Immer wieder fragen uns Eltern, ob wir auch eine Unterstützung für Kinder bei den Hausaufgaben und Vorbereitungen für Klassenarbeiten geben können. Damit gute Schulnoten keine Frage des Einkommens und der Herkunft sind, wurde vom Gesetzgeber das Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“ (BuT) beschlossen.

Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, besteht damit die Möglichkeit, für ihre Kinder kostenfreie Nachhilfe in Anspruch nehmen zu können. Voraussetzung ist, dass die Eltern bereits Leistungen vom Staat beziehen, z. B. Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld.

Schülerinnen und Schüler können diese Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn die Schule die Notwendigkeit zum Erreichen der Lernziele bestätigt.

Wir bieten qualifizierte Nachhilfe in den benötigten Schulfächern. Die Lernförderung erfolgt entweder als Einzel- oder als Gruppenunterricht. Unsere erfahrenen Mitarbeiter bieten Ihren Kindern gezielte Förderung, entweder bei Ihnen zuhause oder in unseren eigenen Räumlichkeiten, ganz nach Ihren Wünschen.

Die Kosten werden z. B. vom Landkreis, der Gemeinde oder vom Jobcenter übernommen. Für die Leistungen aus dem Bildungspaket ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.

Sprechen Sie uns an, wir informieren und beraten Sie gerne!

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wir helfen Ihnen gerne weiter!