Pflegebetreuung
Die Bewältigung des Alltags fällt vielen Pflegebedürftigen schwer, besonders wenn die pflegenden Angehörigen selbst gebrechlich sind oder nicht rund um die Uhr zur Verfügung stehen können.
Wir bieten Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, wie z. B.
Wir bieten Ihnen professionelle Hilfe, passend zu Ihrem Bedarf. Kurzfristig, flexibel und unbürokratisch.
Wie können wir Sie unterstützen? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Unsere Betreuungs- und Entlastungsangebote richten sich nach §45 SGB XI, das sind Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzUA). Wir haben eine Zulassung für alle Krankenkassen und Pflegekassen.
Beratungsbesuche
nach §37, Abs. 3, SGB XI
Wenn die Versorgung nur durch Angehörige oder private Pflegepersonen erfolgt, d.h. es wird Pflegegeld gezahlt, sind Sie verpflichtet regelmäßig Beratungen durchführen zu lassen.
Bei Pflegegrad 2 und 3 sind dies ein Beratungsbesuch pro Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 ein Beratungsbesuch pro Vierteijahr. Diese Beratungen können wir mit den Pflegekassen abrechnen.
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 sowie alle Pflegebedürftigen, bei der auch ein Pflegedienst
einen Teil der Pflege übernimmt, können freiwillig auch einen Beratungsbesuch pro Halbjahr in Anspruch nehmen. Auch hier übernehmen die Pflegekassen die Kosten.
Schulbegleitung
Schulbegleitung ist ein wichtiger Baustein der sozialen Inklusion. Sie ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen, seelischen und/oder körperlichen Beeinträchtigung den Besuch in einer frei gewählten Regelschule bzw. Kita.
Solche Beeinträchtigungen sind zum Beispiel:
Ziel ist es, ein gemeinschaftliches Lernen zu ermöglichen. Durch eine qualifizierte und verlässliche Begleitperson, die individuell auf die Bedürfnisse der Schüler/innen eingeht, kann eine optimale Hilfestellung erreicht werden.
Die Aufgaben der Begleitperson (auch Integrationshelfer genannt, bzw. „I-Helfer“) sind:
Haushaltshilfe
Während eines Krankenhausaufenthalts, während der Schwangerschaft oder in familiären Notsituationen wird oftmals die Familie vor große Herausforderungen gestellt. In vielen Fällen kann kurzfristig eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragt werden und so eine große Entlastung erreicht werden.
Unsere Angebote umfassen z. B.
Bei geplanten oder absehbaren Krankenhausaufenthalten empfehlen wir Ihnen, bereits im Voraus Ihre Wünsche und Bedürfnisse mit uns durchzusprechen, damit Sie später beruhigt Ihren Aufenthalt antreten können und Ihre Familie optimal betreut wissen.
Lernförderung
Immer wieder fragen uns Eltern, ob wir auch eine Unterstützung für Kinder bei den Hausaufgaben und Vorbereitungen für Klassenarbeiten geben können. Damit gute Schulnoten keine Frage des Einkommens und der Herkunft sind, wurde vom Gesetzgeber das Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“ (BuT) beschlossen.
Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, besteht damit die Möglichkeit, für ihre Kinder kostenfreie Nachhilfe in Anspruch nehmen zu können. Voraussetzung ist, dass die Eltern bereits Leistungen vom Staat beziehen, z. B. Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld.
Schülerinnen und Schüler können diese Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn die Schule die Notwendigkeit zum Erreichen der Lernziele bestätigt.